Eigentlich dachte ich, dass mich seit meiner Arbeit an der Bayerischen Landesanstalt für Tierzucht in Grub, Post Poing so leicht nichts mehr erschüttern kann. Dort gab es nämlich die Anweisung, dass Telefonate zu genehmigen seien. Hierfür gab es 2 verschiedene Anträge, die vor dem Telefonat ausgefüllt werden mussten:
- falls man innerhalb des Freistaates Bayern telefonieren wollte, genügte die Unterschrift des Abteilungsleiters
- für Telefonate in den Rest der Welt, also ausserhalb Bayern, musste man das andere Fromular benutzen, das vom Präsidenten unterschreiben werden musste.
Das ist allerdings schon über 20 Jahre her. Heute kam diese Antwort auf eine Mail von mir mit der folgenden Bemerkung eines Autoresponders zurück:
Aufgrund der Abordnung von Frau XXXX YYYY, wird Ihre Mail nicht gelesen und nicht weitergeleitet. Bitte wenden Sie sich an Frau Frau AAAAAA, Z. 111, Tel.: 012-1234-5678, e-mail: aaa@abc.ab bzw. Frau BBBBB, Z. 222, Tel.: 012-1234-91011, e-mail: bbb@abc.ab Vielen Dank!Diese Institution hat ihren Sitz im Norden von Deutschland. Da sage noch mal jemand, Bayern sei rückständig